public:bierwissen:reinheitsgebot

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public:bierwissen:reinheitsgebot [2024/05/13 08:56] – [Kritik] adminpublic:bierwissen:reinheitsgebot [2025/05/28 15:35] (aktuell) – [Kritik] admin
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 ===== Kritik ===== ===== Kritik =====
  
-Das „Vorläufige Biergesetz“ erlaubt allerlei Hintertürchen. Es erlaubt beispielsweise die Zugabe des Kunststoffes Polyvinylpyrrolidon (PVPP) in Form eines Mikrogranulats um die Filtration des Bieres zu erleichtern. Die Begründung: Nach dem Filtern es es ja im Bier nicht mehr enthalten. Diese Logik erlaubt den Brauereien vermutlich eine Reihe von Tricks und degradiert das Reinheitsgebot zu einem reinen Marketing Slogan. Hinzu kommt die Verwendung von Zuckercouleur um Bieren die richtige und vor allem auf immer gleiche Farbe zu geben. Schlussendlich wäre das eine Täuschung der Verbraucher. Dazu sagt der deutsche Brauerverband: Die Verwendung von Zucker und aus Zucker hergestellten färbenden Substanzen wie Zuckercouleur sei nach geltendem Recht ausschließlich bei obergärigen Bieren erlaubt, käme aber "nur bei einigen wenigen regionalen Spezialitäten zum Einsatz". Weiter wird ausgeführt, das diese Biere auf dem deutschen Markt kaum eine Rolle spielen. Könnte man auch so interpretieren, dass bei eigentlich hochwertigen Spezialitäten, die in der Herstellung kostspieliger sind, deshalb getrickst werden darf, da es sich ja um Nischenprodukte handelt und es somit kaum auffällt.+Das „Vorläufige Biergesetz“ erlaubt allerlei Hintertürchen. Es erlaubt beispielsweise die Zugabe des Kunststoffes Polyvinylpyrrolidon (PVPP) in Form eines Mikrogranulats um die Filtration des Bieres zu erleichtern. Die Begründung: Nach dem Filtern es es ja im Bier nicht mehr enthalten. Diese Logik erlaubt den Brauereien vermutlich eine Reihe von Tricks und degradiert das Reinheitsgebot zu einem reinen Marketing Slogan.\\ Hinzu kommt die Verwendung von Zuckercouleur um Bieren die richtige und vor allem immer gleiche Farbe zu geben. Schlussendlich wäre das eine Täuschung der Verbraucher. Dazu sagt der deutsche Brauerverband: Die Verwendung von Zucker und aus Zucker hergestellten färbenden Substanzen wie Zuckercouleur sei nach geltendem Recht ausschließlich bei obergärigen Bieren erlaubt, käme aber "nur bei einigen wenigen regionalen Spezialitäten zum Einsatz". Weiter wird ausgeführt, dass diese Biere auf dem deutschen Markt kaum eine Rolle spielen. Könnte man auch so interpretieren, dass bei eigentlich hochwertigen Spezialitäten, die in der Herstellung kostspieliger sind, deshalb getrickst werden darf, da es sich ja um Nischenprodukte handelt und es somit kaum auffällt.
  
 Der Reinheit dienlich wäre beispielsweise eine Regel, die etwa nur „natürliche“ Zusätze erlaubt. Dem ist natürlich nicht so. Der Reinheit dienlich wäre beispielsweise eine Regel, die etwa nur „natürliche“ Zusätze erlaubt. Dem ist natürlich nicht so.
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 Weltweit verliert die große Biernation Deutschland den Anschluss, in internationalen Wettbewerben gewinnen deutsche Großbrauereien kaum noch einen Blumentopf. Die kleinen kreativen hingegen schon, leider  Weltweit verliert die große Biernation Deutschland den Anschluss, in internationalen Wettbewerben gewinnen deutsche Großbrauereien kaum noch einen Blumentopf. Die kleinen kreativen hingegen schon, leider 
 müssen diese sich dem Vorwurf erwehren gegen das Reinheitsgebot zu verstoßen obwohl sie kein Plastik ins Bier werfen, höchstens Erdbeeren ;-) müssen diese sich dem Vorwurf erwehren gegen das Reinheitsgebot zu verstoßen obwohl sie kein Plastik ins Bier werfen, höchstens Erdbeeren ;-)
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 +//**Zu BRAUmit e.V.:** Wir beachten das Reinheitsgebot. Ausgenommen wir brauen etwas Spezielles, wie beispielsweise das Honigbier an dessen Rezept wir gerade arbeiten. Klar, dass es für ein Honigbier auch Honig braucht. Wenn wir derartiges machen, verwenden wir aber ausschließlich natürliche Zutaten. Auch werden wir immer klar sagen, was im Glas ist!//
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  • Zuletzt geändert: 2024/05/13 08:56
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